Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 28. Januar 2010 die Änderung des Berliner Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit wird Kinderlärm nicht mehr mit Verkehrs- oder Baulärm gleichgesetzt, sondern gesetzlich privilegiert.
Berlin ist mit dieser Regelung deutschlandweit Vorreiter."Kinder sollen in Berlin alle Voraussetzungen für eine gute Entwicklung vorfinden. Dazu zählen auch Freiräume zum Toben und dafür müssen wir ihnen auch Toleranz entgegenbringen", so der SPD-Abgeordnete Holger Thärichen.
In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass von Nachbarn immer häufiger gegen Kitas und andere Einrichtungen für Kinder geklagt wurde. Deshalb sei, so die jugend- und familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sandra Scheeres, diese Gesetzesnovelle notwendig geworden. "Wir wollen verhindern, dass Kitas oder Kinderspielplätze aus Wohngebieten verdrängt werden. Das wäre geradezu absurd für eine kinderfreundliche Stadt. Kinder gehören in die Wohngebiete, nicht an den Stadtrand", sagt Sandra Scheeres.
Auch in Hinblick auf den von der rot-roten Koalition beschlossenen Ausbau des Ganztagsschulbetriebs sei diese Änderung von großer Bedeutung. "Was wir mit dem Gesetz aber nicht ausstellen, ist ein Freifahrtschein für mutwillige Lärmbelästigungen", so Holger Thärichen. "Auch für Kinderlärm gibt es Grenzen. Die Einzelfallabwägung bleibt daher weiterhin bestehen."
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